Dr. Michael Hasenöhrl
Rechtsanwalt

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Dr. Michael Hasenöhrl
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Falkestraße 1/4
Tel.: +43 1 7861325
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Rückführung nach Kindesabnahme

Das Jugendamt nimmt immer wieder Eltern ihre Kinder ab. Die Fremdunterbringung erfolgt zunächst im Krisenzentrum. Jugendliche kommen dann in eine Wohngemeinschaft, kleine Kinder zu Krisenpflegeeltern und Dauerpflegeeltern. Das Jugendamt stellt einen Antrag auf Betrauung mit der Obsorge an das Pflegschaftsgericht.

Ich kann Sie beim Gericht und beim Jugendamt begleiten und vertreten, damit Sie Ihr Kind so bald wie möglich zurückbekommen. Bis dahin vertrete ich außerdem Ihr Recht auf persönliche Kontakte mit Ihrem Kind sowie Ihr Informations- und Äußerungsrecht. Ich nehme Einsicht in die offiziellen Akten und berate und vertrete Sie während der Erhebungen der Familiengerichtshilfe und der Begutachtung durch einen kinderpsychologischen Sachverständigen.

Die Verbesserung der Kontakte und die Rückführung Ihres Kindes zu Ihnen erfolgen oft nur langsam und in mehreren Schritten. Ich halte laufenden Kontakt zu allen beteiligten Stellen und Personen, etwa Richter, Gutachtern, Psychologen, Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Besuchscafe oder Kinderbeistand, lege Beweismittel vor und stelle die nötigen Anträge.

Immer wieder gelingt es so, weggenommene Kinder wieder nach Hause zu bringen und getrennte Familien zusammenzuführen. Aus vielfacher Erfahrung als Rechtsbeistand für Eltern und Kinder kann ich bestätigen: Die Mühe und Geduld ist es wert!

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