Dr. Michael Hasenöhrl
Rechtsanwalt

Herzlich willkommen! | Mein Lebenslauf | Spezialist für Familienrecht | Ihre Vorteile | Impressum & Datenschutz

Kontakt

Dr. Michael Hasenöhrl
Rechtsanwalt


A-1010 Wien
Schottenbastei 6/6
Tel.: +43 1 7861325
Fax: +43 1 7861325 99
E-Mail: office@legalaustria.com



Sorgerecht

Das Sorgerecht für die eigenen Kinder ist grundrechtlich geschützt. Es dient auch dem Kindeswohl. In diesem Bereich verfüge ich über langjährige Erfahrung und kann Ihnen rechtlich behilflich sein.

Die Obsorge umfasst drei Teilbereiche: 1. die Pflege und Erziehung, 2. die Vermögensverwaltung, 3. die gesetzliche Vertretung. Veränderungen des Sorgerechtes können alle diese Teilbereiche auf einmal oder einzelne oder auch nur Unterbereiche davon betreffen, etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge oder die Schulobsorge.

Sie können für Ihr Kind die Alleinobsorge oder die gemeinsame (geteilte) Obsorge anstreben. Letztere ist der Regelfall während einer Ehe und auch nach einer Scheidung. Bei gemeinsamer Obsorge kann ein Hauptaufenthalt des Kindes bei einem Residenzelternteil festgelegt werden. Dieser hat dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann mit dem Kind umziehen. Aber auch eine Doppelresidenz ist möglich.

Mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes oder mit Vereinbarung kann eine bindende Obsorgeregelung getroffen oder angepasst werden. Zur Entscheidung über das Sorgerecht zieht der Pflegschaftsrichter oft Erhebungen des Jugendamtes, der Familiengerichtshilfe oder das Gutachten eines kinderpsychologischen Sachverständigen über die Erziehungsfähigkeit heran.

Eine gänzliche Entziehung der Obsorge ist nur zulässig, wenn sonst das Kindeswohl gefährdet wäre. Dies gilt auch bei Kindesabnahmen durch das Jugendamt. Wenn die Eltern nicht erziehungsfähig sind, kommen für die Obsorge zunächst die Großeltern oder andere geeignete Personen in Betracht, etwa Pflegeeltern.

Unabhängig von einem Anteil an der Obsorge hat der vom Kind getrennt lebende Elternteil das Besuchsrecht, das Informations- und Äußerungsrecht und die Pflicht zur Zahlung von Alimenten.

Besprechen Sie alle Fragen dazu gerne persönlich mit mir. Sehr gerne trete ich für Sie und Ihr Kind ein!

Ihr Rechtsanwalt
Dr. Michael Hasenöhrl

Tel.: +43 1 7861325